ARB – ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Liebe Kundin, lieber Kunde,
an dieser Stelle möchten wir Dich über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Dir und uns geschlossenen Reisevertrages werden.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ANDIS SKITOURENREISEN, Manuela und Andreas Serafim GbR in München (im folgenden AS genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AS dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von AS vor, an das AS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

2. BEZAHLUNG
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. III BGB gefordert oder angenommen werden. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen seitens AS. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist AS nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen (siehe 4.1 Stornobedingungen).

3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von AS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Fahrtzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung, soweit diese für den Reisenden zumutbar ist.
3.2 AS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Gemäß den Bestimmungen des § 651 a IV,V BGB behält sich AS vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, oder auch die Treibstoffkosten, so kann AS die Erhöhung an den Kunden anteilig weitergegeben und berechnen.
b) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für AS verteuert.
3.4 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für AS auch nicht vorhersehbar waren. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss AS den Kunden unverzüglich informieren. Entsprechende Änderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisekunden zulässig.
3.5 Im Falle von erheblicher Änderung einer der wesentlichen Reiseleistungen oder einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder als Ersatz, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus dem Angebot von AS anzubieten. Der Reisekunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von AS geltend zu machen.

4. REISERÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei AS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert AS den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651 i II BGB eine Entschädigung verlangen.
Vorbehaltlich einer Berechnung der Entschädigung kann AS diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei Pauschalreisen wie folgt pauschalieren:
30% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt
60% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt
80% ab 09. bis 4. Tag vor Reiseantritt
100% bei Rücktritt ab dem 3.Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise
4.3 Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, AS nachzuweisen, dass AS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, auf § 651 b BGB wird verwiesen. AS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird unbedingt empfohlen.

5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH AS
5.1 AS kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nach folgender Regelung zurücktreten:
a) Wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist.
b) In der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
5.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Tritt AS von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.

6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber AS angezeigt werden. AS kann dann in der Weise Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn AS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von AS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach §§ 651c bis 651f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber AS geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung bei einem Reisevermittler genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
7.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus Verletzung des Lebens und bei Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AS beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von AS oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AS beruhen. Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen AS und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die Verjährung ist gehemmt, bis AS oder der Kunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7.3 Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen AS an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber AS zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

9. HAFTUNG
9.1 Die vertragliche Haftung von AS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit AS für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Von der örtlichen Reiseleitung oder von anderen Personen in eigener Regie im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten oder ähnliches, gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und AS. Für derartige Leistungen übernimmt AS keine Haftung.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen AS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird hingewiesen.

10. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
10.1 AS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist AS in der Reiseausschreibung hin. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das gewählte Reiseziel rechtzeitig informieren.
10.2 AS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Erhalt notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde AS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AS die Verzögerung verschuldet hat.
10.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von AS bedingt sind.

11. REISEVERSICHERUNG
Zur eigenen Sicherheit des Kunden, wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung von AS empfohlen. Diese Versicherungen sind einzeln oder als Paket zu erhalten. AS empfiehlt die ERV Europäische Reiseversicherungs AG.

12. INFORMATIONSPFLICHT ÜBER FLUGGESELLSCHAFTEN
12.1 AS bietet keine Flugleistungen als Bestandteil der angebotenen und durchgeführten Pauschalreisen an.
12.2 Flugbuchungen kommen ausschließlich zwischen dem Reisekunden einerseits und der Luftverkehrsgesellschaft oder dem sonstigen Anbieter der Flugleistung als vertraglichem Luftfrachtführer andererseits zu Stande.
12.3 AS haftet nicht für die Angaben der Luftverkehrsgesellschaft und deren Leistungen der Luftbeförderung oder Flugannullierungen, Flugverspätungen sowie für Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Flugreisegepäck und der dadurch resultierenden Nachteile und entstehenden Kosten im Bezug auf die von AS gebuchte Pauschalreise.

13. GERICHTSSTAND
13.1 Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und AS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand von AS ist der Firmensitz in München.
13.2 Für Klagen von AS gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AS vereinbart.

14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

15. SICHERHEITSHINWEIS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Trotz sorgfältiger Planung und dem Einsatz von erfahrenen Bergführern/Reiseleitern können die objektiven und subjektiven Gefahren beim Bergsteigen nicht ausgeschlossen werden. Gerade im Winter ist die Lawinengefahr allgegenwärtig und nicht immer erkennbar. Der Bergführer/Reiseleiter kann sich nur nach bestem Wissen und Gewissen um eine sachgerechte Einschätzung im jeweiligen Einzelfall bemühen und ein Irrtum ist dabei nicht ausgeschlossen. Bei Auslandsreisen in entlegene Gebiete kommt es vor, dass keine Verbindung zur Außenwelt möglich ist. Hier können schon kleine Verletzungen große Probleme bereiten. Anhand fehlender Infrastruktur ist eine organisierte Bergrettung oder ein professioneller Krankentransport, wie wir das von den Alpen kennen, oft nicht vorhanden. Skitouren im Ausland sind mit einem gewissen Abenteuer verbunden und es können jederzeit unvorhersehbare Ereignisse auftreten. Deshalb ist eine ehrliche und objektive Selbsteinschätzung des eigenen Könnens bei den jeweiligen Anforderungen der Touren umso wichtiger, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Bergsteigers/Reisenden. Alle Skitouren erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. AS übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen oder Schäden die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer durch stillschweigende Annahme der Buchungsbestätigung von AS bestätigt.

16. REISEVERANSTALTER
ANDIS SKITOURENREISEN
Andreas & Manuela Serafim GbR
Pirolstr. 1, 81249 München
Telefon: +49 89 45817328
Email: andi@skitouren.reisen
www.skitouren.reisen